FAQ
FAQ

Habe ich ein Abonnement?

Kontrollieren Sie Ihre Mobilfunkrechnung: wenn Ihnen Beträge der MOBILE4FUN GmbH oder der Net-Mobile AG abgerechnet werden, liegt ein Abonnement vor.

Wer ist die Net-Mobile AG?

Die Net-Mobile AG ist eine Firma, mit der wir von MOBILE4FUN zusammenarbeiten, um Ihnen verschiedene Dienste auf Ihrem Smartphone zu ermöglichen; zum Beispiel Videos (video-streaming), Spiele und adult content.

Um was für ein Abonnement handelt es sich?

Wenn auf Ihrer Mobilfunkrechnung Beträge der MOBILE4FUN GmbH oder der Net-Mobile AG abgerechnet werden, haben Sie ein Abonnement für einen unserer Dienste (lustige Videos, Html5 Spiele oder Adult Content) abgeschlossen. Jede Woche wird Ihnen unter der angemeldeten Mobilfunknummer Zugang zu den Produkten des Dienstes eingeräumt, für den Sie das jeweilige Abonnement abgeschlossen haben.

Wie lange läuft das Abonnement?

Ihr Abonnement hat eine Laufzeit von einer Woche und verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Woche. So haben Sie immer wieder neu die Möglichkeit, ständig neue Produkte zu nutzen oder online zu spielen.

Wie kam es zum Abschluss des Abonnements?

Über Ihr Smartphone oder Tablet haben Sie im mobilen Internet (kein WLAN!) einen Banner oder eine andere Werbeeinblendung von MOBILE4FUN gesehen und angetippt. Es öffnete sich dann automatisch eine neue Seite, auf der die Konditionen des Abonnements genannt wurden, zum Beispiel: „[…] Preis für das Abo: 4,99€/Woche“

Am unteren Ende dieser Seite befand sich ein Button, den Sie angetippt haben, damit es weiter geht. Es öffnete sich dann eine weitere Seite, auf der noch einmal die Konditionen des Vertrags erläutert wurden.

Am unteren Ende der Seite befand sich wieder ein Button mit einem Wortlaut wie z.B. „Abo kaufen“. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand noch kein Abonnement und Sie sind auch keine Verpflichtung eingegangen! Erst mit dem Tippen auf „Abo kaufen“ haben Sie das Abonnement zu den beschriebenen Konditionen abgeschlossen.

Weil Sie zwei Mal auf das Abonnement und dessen Konditionen hingewiesen wurden und erst dann bestätigt haben, nennt man diesen Vorgang auch „double opt-in“. Damit gehen wir sicher, dass kein Abonnement aus Versehen und nur durch einmaliges „Vertippen“ zustande kommt.

Zusätzlich zur zweimaligen Bestätigung haben Sie nach erfolgtem Abonnement eine SMS erhalten, in der wir Ihnen den Vertrag bestätigt haben.

Ich habe keinen Vertrag mit Ihnen!

Sicherlich haben Sie schon online eingekauft und wissen, dass es keiner Vertragsunterlagen in Papierform per Post bedarf, um zu einem Vertragsabschluss (in diesem Fall: Abonnement) zu kommen. Seit fast 15 Jahren gelten in der EU Gesetze, die eine elektronische Unterschrift einer physikalischen Unterschrift gleichsetzen und legalisieren. In Ihrem Falle war das zweimalige Antippen des Buttons mit dem Wortlaut „Abo kaufen“ (oder ähnlich) eine Bestätigung, dass Sie diesem Vertrag (Abonnement) zustimmen.

Zusätzlich zur zweimaligen Bestätigung haben Sie nach erfolgtem Abonnement eine SMS erhalten, in der wir Ihnen den Vertrag bestätigt haben.

Ich habe nichts schriftlich bekommen!

Nach erfolgtem Abonnement haben Sie eine SMS erhalten, in der wir Ihnen den Vertrag bestätigt haben. Vielleicht befindet sich diese SMS noch unter Ihren gespeicherten Nachrichten, schauen Sie doch einmal nach!

Sicherlich haben Sie schon online eingekauft und wissen, dass es keiner Vertragsunterlagen in Papierform per Post bedarf, um zu einem Vertragsabschluss (in diesem Fall: Abonnement) zu kommen. Seit fast 15 Jahren gelten in der EU Gesetze, die eine elektronische Unterschrift einer physikalischen Unterschrift gleichsetzen und legalisieren. In Ihrem Falle war das zweimalige Antippen des Buttons mit dem Wortlaut „Abo kaufen“ (oder ähnlich) eine Bestätigung, dass Sie diesem Vertrag (Abonnement) zustimmen.

Ich habe nichts gemacht!

Auch wenn Sie nicht selber dieses Abonnement abgeschlossen haben, weil Sie Ihr Handy oder Tablet verliehen haben oder es unbeaufsichtigt liegen lassen haben, sind Sie als Besitzer des mobilen Endgerätes und Vertragspartner beim Mobilfunkanbieter für jegliche Aktionen und Transaktionen, die von Ihrem Gerät aus ausgelöst werden, eigens verantwortlich. Bitte stellen Sie daher jederzeit sicher, dass nur Sie selbst Zugang zu Ihrem Mobilfunkgerät haben.

Mein Kind hat mit meinem Handy gespielt!

Sie sind als Besitzer des mobilen Endgerätes und Vertragspartner beim Mobilfunkanbieter für jegliche Aktionen und Transaktionen, die von Ihrem Gerät aus ausgelöst werden, eigens verantwortlich.

Dies gilt auch für das Nutzen Ihres Mobiltelefones durch minderjährigen Kinder, auch wenn Sie davon keine Kenntnis hatten. Sie haften Sie kraft Rechtsscheins nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht, weil Ihr Kind Sie an Ihrem Mobiltelefon insoweit rechtswirksam vertreten hat.

Bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätten Sie das Handeln Ihres Kindes erkennen und verhindern können und müssen, wenn Sie damit nicht einverstanden waren. Indem Sie den von Ihnen nicht gebilligten Abruf unseres Dienstes durch Ihr minderjähriges Kind nicht verhinderten, handelten Sie fahrlässig. Der Vertragsabschluss ist somit gültig.

Um solchen Problemen in Zukunft vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung einer Drittanbietersperre.

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